Im Rahmen des "Niedersächsisches Bündnis für alle Kinder" unterstützt die Stiftung „Familie in Not" durch einen Sonderfonds
Kinder aus finanziell benachteiligten Familien durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die Zuschüsse können insbesondere gewährt werden zu

- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen, Kurse der VHS
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
- Nachhilfeunterricht
- Klassenfahrten
- Kita-Fahrten
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler/ innen

Voraussetzung zur Antragstellung

Zuschüsse werden für benachteiligte Kinder bis zum Abschluss der allgemein bildenden bzw. berufs- bildenden Schule gewährt, sofern nicht andere Leistungsträger vorrangig dafür zuständig sind - Besteht für Kinder ein Anspruch auf Leistungen

- aus dem Bildungspaket nach SGB II
- nach SGB XII
- für Berechtigte nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagsberechtigte und
- Wohngeldbezieher)
- oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

ist eine Leistung der Stiftung Familie in Not aus dem Sonderfonds "DabeiSein!" ausgeschlossen.

Einkommensgrenzen

Mittel aus dem Sonderfonds "DabeiSein!" können Personen erhalten,

deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei allein Stehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II.
Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Haushaltseinkommen (Einkommen der Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 9 SGB II) zu berücksichtigen

ODER

die Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das
Haushaltseinkommen (Einkommen der Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 9 SGB II) zu berücksichtigen. Für Ihre persönliche Einkommensgrenze verwenden Sie bitte den Link unten (Rechner).

Weitere Information und Anträge für die Gewährung von Zuschüssen aus diesem Sonderfonds bekommen Sie im Familienservicebüro Wiefelstede. Hier werden auch die Anträge entgegengenommen.

Antrag und weitere Informationen hier auch als PDF-Dateien zum Download:

Merkblatt zum Sonderfonds "Dabei Sein"

Antrag auf Zuschüsse aus dem Sonderfonds

Rechner Einkommensgrenze